Familienpflege
Was macht die Familienpflege?
Wenn eine Familie mit Kindern die Haushaltsführung nicht selbständig bewältigen kann, ist es möglich, die Familienpflege anzufordern. Eine Familienpflegerin unterstützt dann vor Ort im Haushalt der Familie die Organisation des Alltags. Art und Umfang der Hilfe hängen vom abgesprochenen Auftrag und der Bewilligung des Kostenträgers ab.
Familienpflege als Haushaltshilfe
Familienpflege ist eine Hilfe für Familien in schwierigen Situationen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben und
- eine Reha-Maßnahme oder ein Krankenhausaufenthalt eines Elternteils besteht
- die Mutter/der Vater erkrankt ist oder sich von einer schweren Erkrankung erholt
- Mehrlinge geboren wurden
- eine Risikoschwangerschaft besteht
Die Familienpflege gewährleistet in enger Absprache mit der Familie die Versorgung der Kinder; die Familie wird durch die besonderen Umstände nicht aus der Bahn geworfen.
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Die Familienpflegerinnen arbeiten zeitlich begrenzt im Haushalt der Familie
Familienpflege wird finanziert durch die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für eine Haushaltshilfe mit Angabe der benötigten Stunden. Die Verordnung muss bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragt und genehmigt werden.

Familienpflege als Hilfe zur Erziehung
Familienpflege im Rahmen von Hilfe zur Erziehung wird im Auftrag der Jugendämter durchgeführt.
Vielen Familien fehlt eine Struktur in bestimmten Bereichen: sie kommen mit dem Geld nicht aus, die Kinder werden nicht pünktlich und/oder verwahrlost in den Kindergarten oder die Schule gebracht, es türmen sich Wäscheberge, die Wohnung ist verwahrlost.
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In diesen Fällen kann das Jugendamt im Rahmen der "Hilfen zur Erziehung" eine Familienpflege installieren. Mütter und Väter werden in hauswirtschaftlichen und familiären Belangen angeleitet, sodass die Familien ihre Probleme in Zukunft selbständig bewältigen können und die Kinder gut versorgt sind.
Schwierigkeiten, die mit Hilfe der Familienpflegerin bearbeitet werden können, betreffen die Bereiche
- Haushaltsorganisation
- Umgang mit Zeit und Geld
- Ernährung
- Praktische Hilfe zur Erziehung
Die Familienpflegerinnen besuchen die Familien zwei- bis dreimal wöchentlich für ca. zwei bis drei Stunden. In der Regel dauert der Einsatz ein Jahr.
Das Einsatzgebiet umfasst die Städte Mönchengladbach und Kreis Heinsberg. |